Rechtsgebiete
Straf- und Verfahrensrecht
Es ist keine Freude, sich mit Strafsachen oder Ordnungswidrigkeiten auseinandersetzen zu müssen. Das Strafrecht wird zusehends komplizierter und umfasst immer mehr Verhaltensweisen, die als strafbar gelten. Zudem werden die Strafen häufig aufgrund von politischem Druck vom Gesetzgeber verschärft. Dies führt dazu, dass auch unbescholtene Bürger schnell in das Visier der Ermittler geraten und als Beschuldigte oder Betroffene gelten. Ob sie schuldig oder unschuldig sind, stellt sich oft erst nach langwierigen Ermittlungs- und Strafverfahren heraus.
Es ist jedoch unangebracht, aus falscher Scham oder Angst vor Strafe zu schweigen. Der Strafverteidiger ist hier der einzige Partner, der mit juristischem Sachverstand die Interessen und Freiheitsrechte seines Mandanten stets einseitig vertritt und ihn beschützt.
Auf der anderen Seite gibt es viele Geschädigte oder Verletzte, die sich nicht auf staatliche Stellen verlassen wollen, um ihre Rechte im Verfahren wahrzunehmen. Stattdessen benötigen sie einen Rechtsanwalt, der frühzeitig als ihr eigener Interessenvertreter agiert.
Der bekannte Satz „Gehen Sie zu Ihrem Anwalt, bevor Sie es müssen!“ ist daher völlig berechtigt.
Als Ihr Strafverteidiger umfasst meine Tätigkeit insbesondere die
- Beratung von Unternehmen zur Vermeidung von Ermittlungsverfahren (Compliance)
- Verteidigung in Ermittlungsverfahren bzw. steuerrechtlichen Vorermittlungen
- Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verteidigung in Führerscheinsachen/Vertretung in Führerscheinverfahren
- Verteidigung gegen staatliche Einziehungsverfahren
- Vertretung von Nebenklagen und Privatklagen
- Vertretung als Zeugenbeistand
- Rechtsmittelverfahren der Berufung und Revision
- Begleitung in der Bewährungszeit und bei Führungsaufsicht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Körperverletzungs- und Tötungsdelikte
- Vermögensdelikte
- Straßenverkehrsdelikte
- Jugendstrafrecht
- Steuerstrafrecht
Erbrecht
Erben und Vererben will gelernt sein. Nur wer sich rechtzeitig fachlichen Rat holt, vermeidet Fehler, die später zu unnötigem Streit führen.
Der Erblasser möchte zu Lebzeiten frühzeitig verbindliche Regelungen treffen und hierbei oftmals die späteren Berechtigten in seine Entscheidung miteinbeziehen.
Erben und andere Begünstigte wollen um ihre Rechte aber auch Pflichten wissen.
Deshalb umfasst meine Tätigkeit im Bereich des Erbrechts insbesondere
- Testamentserrichtung (vom Entwurf bis zum Notar)
- insbesondere Ehegattentestament
- Erbvertrag
- Vermächtnisse, Auflagen
- Pflichtteilsrecht
- vorweggenommene Erbfolge
- Schenkungen zu Lebzeiten und auf den Todesfall
- Übergabeverträge
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Erbenermittlung und Erbenfeststellung
- Erbengemeinschaft
- Erbschaftsausschlagung
- Erbscheinsverfahren
- Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis
- Nachlass-Feststellung
- Errichtung des Nachlass-Verzeichnisses
- Nachlass-Abwicklung
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- Übertragung von Immobilien